Die Spielregeln
Die Verfassung regelt unser Zusammenleben: welche Rechte wir als Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat haben, nach welchen Grundsätzen der Staat organisiert ist und welche Einrichtungen der Staat hat.
Die deutsche Verfassung ist das Grundgesetz. Dort ist festgelegt, dass Menschen das Recht auf ein Leben in Würde haben, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat mit einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist und welche Aufgaben das Parlament hat.
Die Bundesländer haben eigene Verfassungen. Besteht zwischen der Landesverfassung und dem Grundgesetz ein Konflikt, gilt das Grundgesetz.
Brandenburgische Landesverfassung
Das Land Brandenburg hat eine Vollverfassung. Das heißt, es hat einen umfangreichen Grundrechtskatalog mit in die Verfassung aufgenommen und gegenüber dem Grundgesetz noch ergänzt. Das war den Autorinnen und Autoren der Verfassung wichtig, weil in der DDR politische Rechte zwar formuliert waren, aber kaum Gültigkeit hatten und in vielen Fällen nicht juristisch eingeklagt werden konnten.
Schon vor der offiziellen Gründung des Landes standen verschiedene Verfassungsentwürfe zur Diskussion. Die Verfassung von 1992 orientierte sich unter anderem an der demokratischen Tradition Preußens, an der Verfassung Brandenburgs von 1947 und ist stark von den Erfahrungen der Wendezeit geprägt. Sie sollte kein reines Organisationsstatut sein, sondern das Selbstverständnis eines neuen, freien, demokratischen Brandenburgs ausdrücken.
Neben Politikerinnen und Politikern, Juristinnen und Juristen aus Brandenburg sowie Expertinnen und Experten aus dem Partnerland Nordrhein-Westfalen waren auch Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung der Verfassung beteiligt. 94 Prozent stimmten am 14. Juni 1992 für die Verfassung. Knapp die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligte sich.
Kindern wird in der Brandenburger Verfassung als eigenständigen Persönlichkeiten das Recht auf Achtung ihrer Würde zugesprochen. Die Kinderrechte, über deren Aufnahme ins Grundgesetz gerade kontrovers diskutiert wurde, stehen also schon in der Brandenburger Landesverfassung.
Brandenburg garantiert in seiner Verfassung in Artikel 23 Absatz 1 auch:
„Alle Menschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.“
Damit wird die Versammlungsfreiheit im Land Brandenburg zu einem sogenannten Jedermann-Recht. Das Grundgesetz sieht die Versammlungsfreiheit nur für deutsche Staatsangehörige vor.
Auch der Schutz von Minderheiten wie der Sorben/Wenden ist in der Verfassung verankert. Sie müssen bei Landtagswahlen nicht die 5-Prozent-Hürde erreichen, um im Landtag vertreten zu sein. Seit Juni 2022 sind auch der Kampf gegen die Diskriminierung von Jüdinnen und Juden (Antisemitismus) sowie von Sinti und Roma (Antiziganismus) als Staatsziele in die Landesverfassung aufgenommen worden. Der Schutz der niederdeutschen Sprache wurde in Art. 34 verankert.
Laut Grundgesetz haben nur Deutsche das Wahlrecht. Die Landesverfassung spricht es dagegen auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft zu, da aber das Grundgesetz über dem Landesrecht steht, ist das Wahlrecht für Ausländer derzeit noch ohne praktische Bedeutung für Landtagswahlen. In Brandenburg können EU-Bürger/ -innen ohne deutschen Pass derzeit nur bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben.
- Sehhilfe
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Infos zur Entstehungsgeschichte der Brandenburger Verfassung gibt es hier.
BLPB, Oktober 2021 (zuletzt bearbeitet: Juni 2022)
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