Politik trifft Entscheidungen, die dein Leben betreffen. Misch dich ein, es geht schließlich um dein Leben und deine Zukunft. Aktiv mit anderen Dinge zu bewegen, macht nicht nur Spaß, sondern es ist auch toll zu sehen, was man selbst schaffen kann.
Hast du schon mal überlegt, dein Umfeld, zum Beispiel deine Stadt, dein Dorf oder deine Schule, mitzugestalten und dich für Themen einzusetzen, die dir wichtig sind? Möglichkeiten hierfür gibt es viele: Du kannst dich an Diskussionen beteiligen, an Befragungen teilnehmen, auf Demos gehen oder diese selbst (mit)organisieren, einen Stammtisch gründen oder dich in einer Partei, einer Gewerkschaft, einem Verein oder in der Schülervertretung engagieren.
§ 18a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
Im Land Brandenburg sind die Kommunen verpflichtet, Kinder und Jugendliche an allen Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Interessen betreffen. Das gilt beispielsweise bei der Gestaltung von Jugendzentren, bei der Planung von Sport- und Freizeitanlagen, aber auch bei der Gestaltung von Verkehrsanbindungen.
Die Formen der Beteiligung können dabei ganz unterschiedlich sein – zum Beispiel durch Kinder- und Jugendfragestunden mit Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, mittels Kinder- und Jugendversammlungen, in Form von Ideenwerkstätten oder durch die Bildung von Jugendparlamenten und Jugendbeiräten.
Festgeschrieben ist die Kinder- und Jugendbeteiligung in Paragraf 18a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Der Landesjugendring Brandenburg ist ein guter Ansprechpartner, wenn ihr zum Beispiel wissen wollt, bei welchem Jugendverband ihr Unterstützung bei euch vor Ort erhalten könnt.
Im November 2022 haben sich übrigens 21 der insgesamt rund 40 Jugendbeiräte in Brandenburg zu einem landesweiten Dachverband zusammengeschlossen.
Einmischen und mitgestalten!
Auf der Bühne, dem Fußballplatz oder bei der Feuerwehr – überall in Brandenburg engagieren sich junge Menschen, machen sich stark für unsere Gesellschaft. Wir stellen einige von ihnen vor.
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Selbst aktiv werden
Wir schon gesagt, gibt es unzählige Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden. Einige davon stellen wir hier ausführlicher vor:
- Parteien/ Politische Jugendorganisationen
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Parteien sind Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern mit gemeinsamen Interessen und politischen Vorstellungen. Sie wollen langfristig die politische Willensbildung beeinflussen und an der Volksvertretung auf Bundes- oder Landesebene mitwirken. Einer Partei könnt ihr oft auch schon vor eurem 18. Geburtstag beitreten. Bei vielen liegt das Mindestalter bei 16 oder 14 Jahren, manchmal gibt es auch kein festgesetztes Mindestalter.
Viele Parteien haben außerdem politische Jugendorganisationen, die speziell die Interessen der Jugend vertreten. Für welche Themen die verschiedenen Jugendorganisationen eintreten, was sie konkret machen und wie ihr euch einbringen könnt, erfahrt ihr auf ihren Internetseiten. In Brandenburg gibt es unter anderem die Grüne Jugend Brandenburg, die Jungen Liberalen Brandenburg, die JUSOS Brandenburg, die Junge Union Brandenburg, die Linksjugend [’solid] Brandenburg und die Junge Alternative Brandenburg.
Organisationen oder deren Teilorganisationen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder vom Verfassungsschutz Brandenburg als extremistische Bestrebung oder als Verdachtsfall bewertet werden, werden im Internetangebot der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung nicht verlinkt.
- Gewerkschaften
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Gewerkschaften sind unabhängige Vereinigungen von und für Arbeitnehmer/-innen und vertreten deren Interessen gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Beispielsweise handeln sie mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Tarifverträge aus, in denen für einen bestimmten Zeitraum unter anderem Lohnhöhe, Urlaubstage und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall festgelegt werden.
Wie schon die Parteien haben auch viele Gewerkschaften Jugendorganisationen, die sich für die Interessen und Rechte junger Menschen in der Ausbildung, beim Praktikum oder im Job einsetzen. Welche zu euch passt, das müsst natürlich ihr entscheiden. Hier eine Übersicht einiger Jugendorganisationen: DGB-Jugend, EVG-Jugend, Gewerkschaft der Polizei Brandenburg – Junge Gruppe, IG BCE Jugend, IG Metall Jugend, Junge BAU, JungeNGG und ver.di Jugend.
- Vereine und Organisationen
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In Vereinen und Organisationen schließen sich Menschen mit gemeinsamen Zielen oder Interessen zusammen. Die Themen sind dabei ganz unterschiedlich: Es gibt zum Beispiel Umweltorganisation und -vereine wie die BUNDjugend Landesverband Brandenburg oder die Deutsche Waldjugend – Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.; Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International Berlin-Brandenburg und UNICEF; Organisationen und Vereine zum Thema Europa wie die Junge Europäische Bewegung Berlin-Brandenburg sowie Sport-, Musik und Kunstvereine und viele mehr.
Ihr wollt selbst einen Verein gründen? Das Vereinsrecht (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kapitel 2 Eingetragene Vereine) bestimmt hierfür einige Grundvoraussetzung, die ihr erfüllen müsst: Zum Beispiel braucht ihr mindestens sieben Mitglieder, ein Gründungsprotokoll, eine Vereinssatzung und ihr müsst einen Vorstand wählen und das Gründungsprotokoll von einem Notar beglaubigen lassen. Weitere Infos findet ihr hier.
- Bürgerinitiativen
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Bürgerinitiativen sind zeitlich meist begrenzte, eher lockere Zusammenschlüsse einzelner Bürger/-innen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Meist bilden sie sich, um ein bestimmtes Anliegen zu verfolgen, zum Beispiel den Bau eines Spielplatzes, die Sanierung des Hallenbades oder um die Schließung des Theaters zu verhindern. Hierfür setzen Bürgerinitiativen unter anderem auf Unterschriftenaktionen, Demonstrationen und verfassen Petitionen. Zwar können Bürgerinitiativen nicht direkt mitentscheiden, aber sie schaffen mit ihrer Arbeit Öffentlichkeit für Themen und Probleme, die bisher nicht oder nur kaum berücksichtig wurden. Haben sie ihr Ziel erreicht, das Problem gelöst, dann lösen sie sich in der Regel wieder auf.
Einige Tipps für den Start eurer eigenen Bürgerinitiative findet ihr hier.
- Kinder- und Jugendparlament
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Ein Kinder- und Jugendparlament ist eine politische Vertretung von Kindern und Jugendlichen in einer Stadt oder Gemeinde. Es setzt sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen ein und will deren Anliegen in der Kommunalpolitik Gehör verschaffen.
Kinder- und Jugendparlamente können ganz unterschiedlich gestaltet werden, da es weder eine feste Definition noch ein feststehendes Konzept gibt. Bei einigen werden beispielsweise die Mitglieder gewählt, bei anderen hingegen nicht. Auch in ihren Zielen und in ihrer Arbeitsstruktur können sich Kinder- und Jugendparlamente unterscheiden. Alternative Bezeichnungen sind übrigens Kinder- und Jugendrat oder Kinder- und Jugendforum.
Gegründet werden können Kinder- und Jugendparlamente durch Kinder und Jugendliche, wie zum Beispiel in Gartz. Die Initiative für ein Kinder- und Jugendparlament kann aber zum Beispiel auch von den Stadtverordneten einer Stadt ausgehen, wie im Fall des Jugendparlamentes in der Stadt Premnitz.
- Demonstrationen
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Demonstrationen dienen der politischen Meinungsäußerung. Hierfür gibt es unterschiedliche Formen, wie zum Beispiel Einzelaktionen, Massenproteste, Kundgebungen, Schweigemärsche, Mahnwachen, Menschenketten, Sitzstreiks oder -blockaden. Mithilfe von Demonstrationen lässt sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit wecken und Unterstützung für bestimmte Forderungen oder Themen zeigen und suchen.
Grundsätzlich darf jede und jeder öffentliche Versammlungen und Aufzüge veranstalten und daran teilnehmen. Was es dabei zu beachten gilt, regelt das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz). So muss beispielsweise jede Demonstration 48 Stunden vorher bei den zuständigen Behörden angemeldet werden, im Land Brandenburg ist das das Polizeipräsidium Brandenburg.
- Schülervertretung
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Jede Schule hat eine Schülervertretung. Das heißt, es werden Schülerinnen und Schüler gewählt, die sich für die Interessen und Bedürfnisse der Schülerschaft einsetzen und gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern Entscheidungen für die Klasse oder die gesamte Schule treffen. Ihr habt die Möglichkeit eure Vertreterinnen und Vertreter zu wählen und euch selbst wählen zu lassen.
Im Kreisrat der Schülerinnen und Schüler sowie im Landesrat der Schülerinnen und Schüler habt ihr außerdem die Möglichkeit, eure Interessen und Ideen auch auf Kreis- und Landesebene einzubringen.
Mehr Informationen und Tipps zur Arbeit in der Schülervertretung findet ihr in der Broschüre „Schüler*innenvertretung. Alles, was IHR wissen müsst" des Landesschülerrates Brandenburg.
- Jugend- und Ausbildungsvertretung
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Jugend- und Ausbildungsvertretungen (JAV) vertreten die Interessen der jungen Beschäftigten im Betrieb und stehen ihnen beratend zur Seite. Die JAV wird zu allen Besprechungen hinzugezogen, die sich auf die Auszubildenden und jungen Beschäftigten auswirken. Außerdem berät sie bei berufsbildenden Maßnahmen und kontrolliert die Einhaltung von Gesetzen, Vereinbarungen und Verträgen.
Eine JAV kann in jedem Betrieb gegründet werden, in dem mindestens fünf Beschäftigte arbeiten, die unter 18 Jahren sind oder sich in einer Ausbildung befinden und unter 25 Jahre alt sind. Gewählt wird sie von allen jugendlichen Beschäftigten; gewählt werden können alle wahlberechtigten jugendlichen Beschäftigten.
Alle wichtigen Regelungen zur JAV findet ihr im Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg.
BLPB, Juni 2019 (zuletzt aktualisiert im November 2022)
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