Das Schöffenamt

Recht geht uns alle an

Das Schöffenamt ist ein wichtiger Baustein des Rechtsstaats. Bürgerinnen und Bürger entscheiden gemeinsam mit Berufsrichterinnen und -richtern über Verurteilungen und Strafen von Angeklagten. Das Ehrenamt bietet die Chance, an einer entscheidenden Stelle des demokratischen Systems wirksam zu sein.

Rechtsstaat
© Großstadtzoo

Kompakt erklärt: Rechtsstaat

Im Namen des Volkes. Das Grundgesetz drückt es so aus: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Das klingt theoretisch, dabei ist dieser Grundsatz ein Kernprinzip demokratischer Praxis. Das Schöffenamt ist ein sehr anschauliches Beispiel. Es soll sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung beteiligt sind. Die Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie üben das Richteramt mit gleichem Recht und gleicher Verantwortung aus wie die Berufsrichterinnen und -richter.

Das Motiv dafür ist kaum bekannt, aber wichtig. Das Schöffenamt steht für Augenhöhe im Gerichtsverfahren. Es steht für die Würde jedes einzelnen Menschen. So sollen die Angeklagten wissen, dass ihr Handeln nicht nur nach den rechtlichen Vorschriften beurteilt wird, sondern ihr Alltag, Lebenserfahrungen und -umstände in die Abwägung einfließen.

Sie werden faktisch von ihren Mitmenschen beurteilt, die möglicherweise auch keine juristische Ausbildung haben, sondern Eigenschaften wie Gerechtigkeitsempfinden und Menschenkenntnis mitbringen. Das macht die Tätigkeit besonders herausfordernd, denn nicht jeder Interessierte ist zum richterlichen Urteilen geboren. Das Amt bietet aber auch die Chance, an einer entscheidenden Stelle des demokratischen Systems mitzuwirken.

Das Schöffenamt auf einen Blick

  • Wahl alle 5 Jahre. Nächste Amtsperiode: 2024-2028

  • Alter bei Beginn der Amtsperiode: mindestens 25 und unter 70 Jahre alt.
     
  • deutsche Staatsbürgerschaft
     
  • keine Vorstrafen
     
  • wünschenswert ist erzieherische Erfahrung mit Jugendlichen (Jugendschöffin/ Jugendschöffe)
     
  • Einsatz am Amtsgericht oder Landgericht
     
  • Teilnahme an 12 Sitzungstagen. Achtung: Sitzungstag bedeutet nicht Verhandlungstag. Es kann mehrere Verhandlungstage geben und das bedeutet auch mehr Anwesenheitstage.
     
  • Recht auf umfangreiche Information zu allen Fragen der Schöffentätigkeit
     
  • gleiches Stimmrecht wie Berufsrichter und -richterinnen 
     
  • Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, es gibt aber Entschädigungszahlungen nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz Abschnitt 4, Paragrafen 15 bis 18 (u.a. Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall, Fahrtkosten). 

Sich wählen lassen oder verpflichtet werden

Unterschieden wird zwischen Jugendschöffen, die an Verfahren des Jugendstrafrechts beteiligt sind, sowie Schöffinnen und Schöffen, die in allgemeinen Strafsachen für Erwachsene urteilen. Das Amt ist ehrenamtlich.

Kandidierende werden für eine Amtszeit von fünf Jahren von einem Wahlausschuss gewählt. Die nächste Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024. Wer sich dafür interessiert, muss sich von der Gemeindevertretung oder dem Jugendhilfeausschuss (als Jugendschöffe) auf eine Vorschlagsliste wählen lassen. Die Fristen dafür werden von den Gemeinden selbst festgelegt, sie können also für jede Gemeinde unterschiedlich sein. Bis Ende Mai aber müssen alle Vorschlagslisten stehen. Für Brandenburg gibt es auf der Seite des Innenministeriums die Bewerbungsformulare. Die Wahlen finden dann zwischen dem 16. August und 31. Oktober 2023 statt. 

Auch wichtig: Gibt es nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber, kann man als Schöffe oder Schöffin berufen werden. Grundsätzlich ist jeder und jede Deutsche dazu verpflichtet, die Berufung anzunehmen. Aber nicht jede Person ist auch geeignet.

Hasso Lieber, ehemaliger Vorsitzender Richter und Justizstaatssekretär
© Schöffen TV
Hasso Lieber über das Ehrenamt auf der Richterbank

Das Schöffenamt ist kein Zuckerschlecken. Warum es dennoch die Mühe lohnt, erklärt Hasso Lieber, langjähriger Richter im Ehrenamt.

 

Drei Videos zeigen die wichtigsten Merkmale des Schöffenamtes – und wer es ausüben sollte.

Recht geht uns alle an

Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Alltagswissen gefragt

Das Schöffenamt verkörpert den Grundsatz, dass ein Mensch nicht ausschließlich mit juristischem Fachwissen verurteilt werden soll. Im demokratischen Rechtsstaat fließen daher Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Alltagswissen um die Lebensumstände der Angeklagten in das Urteil ein. Recht geht uns alle an.

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Wer Schöffe werden sollte – und wer lieber nicht

Orientierung und Entscheidungshilfe

Jeder hat Zugang zu den öffentlichen (Ehren-)Ämtern – nach Eignung und der Befähigung, Verantwortung zu übernehmen. Das heißt: jeder kann, aber nicht jeder sollte Schöffin oder Schöffe werden. Dieses Video gibt Orientierung und Entscheidungshilfen für Interessierte.

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Rechte und Pflichten

Gleichberechtigt in der Verhandlung

Die Rechte der Schöffinnen und Schöffen sollen sie in die Lage versetzen, gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilzunehmen; die Pflichten dienen der Garantie eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Beides ist nicht immer problemlos, muss aber im Schöffenamt  verinnerlicht werden.

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Schöffenwahl 2023 - Wir sehen uns vor Gericht
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Schöffenwahl 2023: Alle Fakten, Bewerbung und Infopool

 

BLPB, Februar 2023

Linktipps

  • Schöffenwahl 2023

    Alles, was man wissen muss, steht auf der Seite des Bundesverbandes der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e.V.

  • Schöffenwahl im ersten Halbjahr 2023

    ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de

  • Das Schöffenamt

    Informationen des Ministerium der Justiz Brandenburg

  • Basiswissen Schöffenamt

    Hasso Lieber und Ursula Sens haben herausragende Fach- und Praxiskenntnisse. Sie machen Mut zur eigenen Urteilsbildung und schärfen zugleich das Bewusstsein für die Verantwortung, die mit diesem staatsbürgerlichen Ehrenamt einhergeht. (bpb Schriftenreihe, 2020)

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Kommentare

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Danke, liebe Kolleginnen der Landeszentrale, dass Sie diesen Beitrag veröffentlichen. Ich hatte davon schon immer mal gehört, aber mich nie darum gekümmert, wer damit angesprochen ist, Schöffe zu werden. Tolle Idee. Das könnte mich interessieren!

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