Steuern sind Geldleistungen, denen keine Gegenleistung gegenübersteht, sondern die in das allgemeine Budget für die Finanzierung staatlicher Leistung fließen.
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Anteil an der Einkommenssteuer
- Vergnügungssteuer
Das Aufkommen aus Grund- und Gewerbesteuer steht den Kommunen zu, die ein eigenes Hebesatzrecht haben.
Gemeinschaftssteuern stehen verschiedenen öffentlichen Körperschaften gemeinsam zu. Dazu zählen Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer.
Kleine Gemeindesteuern sind z.B. Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer
Hier verdeutlichen sich die Probleme in den neuen Bundesländern: Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit kommt es zu einem Rückgang der Einkommenssteuer, von der die Kommunen einen bestimmten Anteil erhalten.
Quelle: Ute Arbeit, Erik Friedrich und Alexander Wegener, Neuordnung der Kommunalfinanzen in Deutschland, Berlin 2003 (Selbstverlag)
Gebühren sind Geldleistungen, die als Entgelt für unmittelbar in Anspruch genommene Dienste erhoben werden.
- für Kanalisation
- Stände (z.B. auf Märkten)
- Friedhöfe
- Müllabfuhr
- Straßenreinigung
Beiträge sind Geld- oder Sachleistungen die jemand entrichten muss, der an der Errichtung oder Erhaltung einer öffentlichen Einrichtung ein besonderes Interesse hat, ohne eine direkte Gegenleistung zu erhalten.
- Erschließungsbeiträge für Straßenbau
- Beleuchtung
- Bürgersteige
- Kabelanschluss
Investitionszuweisungen sind Zahlungen, die eine Gebietskörperschaft (Land) an eine andere Gebietskörperschaft (Kreise, Gemeinden) leistet. Die Finanzzuweisungen dienen der Anhebung der Finanzkraft der Gemeinden, denn insgesamt reicht die eigene Steuerkraft nicht aus oder sie werden für bestimmte Zwecke (z.B. Investitionen) gewährt. Es sind allgemeine und besondere Zuschüsse für z.B.:
- Sportanlagen,
- Schulbauten, kulturelle Gebäude oder
- Nahverkehrsprojekte.
Unterschieden werden Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen und Ergänzungsbedarfszuweisungen
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